Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.11.2012 - 10 CS 12.1563   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38035
VGH Bayern, 30.11.2012 - 10 CS 12.1563 (https://dejure.org/2012,38035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.11.2012 - 10 CS 12.1563 (https://dejure.org/2012,38035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. November 2012 - 10 CS 12.1563 (https://dejure.org/2012,38035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis; beabsichtigte Eheschließung in Dänemark

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 7 Abs. 1 S. 3, GG Art. 6 Abs. 1
    Beabsichtigte Eheschließung, bevorstehende Eheschließung, Dänemark, Heirat in Dänemark, Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, dringende persönliche Gründe, Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 10 CS 11.2004

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familiennachzug zu noch nicht geborenem

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2012 - 10 CS 12.1563
    Die bloße Absicht, die Ehe zu schließen, reicht deshalb, selbst wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Bestimmung nicht aus (vgl. BayVGH vom 27.09.2011 Az. 10 CS 11.2004 RdNr. 17; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2012, RdNr. 10 zu § 30 AufenthG).

    Selbst wenn man ungeachtet dessen, dass die §§ 27 ff. AufenthG den Familiennachzug zu Ehegatten abschließend regeln (vgl. BayVGH vom 27.09.2011 Az. 10 CS 11.2004 RdNr. 19 m.w.N.), davon ausginge, dass bei einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung im Hinblick auf die Eheschließungsfreiheit nach Art. 6 Abs. 1 GG ein begründeter Fall vorläge, in dem nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Eheschließung im Bundesgebiet erteilt werden könnte (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2012, RdNr. 22 zu § 7 AufenthG m.w.N.), scheidet dies hier schon deshalb aus, weil die beabsichtigte Ehe des Antragstellers mit seiner jetzigen Verlobten gerade nicht in der Bundesrepublik, sondern in Dänemark geschlossen werden soll.

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2012 - 10 CS 12.1563
    Abgesehen davon, dass dies regelmäßig voraussetzt, dass der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH vom 10.09.2012 Az. 10 CE 12.2125 RdNr. 3; BayVGH vom 11.03.2010 Az. 19 CE 10.364 RdNr. 3 m.w.N.), was sich aus dem Vorbringen des Antragstellers nicht ersehen lässt, erfordert die beabsichtigte Eheschließung des Antragstellers in Dänemark aber gerade seine Ausreise.
  • SG Dortmund, 20.09.2016 - S 62 SO 403/16

    Ausschluss eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen von den Leistungen der Hilfe zum

    Ein solches würde in jedem Fall voraussetzen, dass sich aus objektiven Umständen ergibt, dass die Eheschließung zeitnah bevorsteht, d.h. dass der Eheschließungstermin feststehen oder jedenfalls verbindlich bestimmbar sein muss (vgl. hierzu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Mai 2016 - L 6 AS 173/16 B ER -, Rn. 35, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 30.11.2012 - 10 CS 12.1563, Rn.9- juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - L 6 AS 173/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sicherungsanordnung

    Ein solches würde in jedem Fall voraussetzen, dass sich aus objektiven Umständen ergibt, dass die Eheschließung zeitnah bevorsteht, d.h. der Eheschließungstermin muss feststehen oder jedenfalls verbindlich bestimmbar sein (Senatsbeschluss vom 24.04.2013 - L 6 AS 143/13 B ER unter Hinweis auf Bayerischer VGH, Urteil vom 30.11.2012 - 10 CS 12.1563, juris Rdnr. 9; Urteil vom 10.09.2012 - 10 CE 12.2125; Urteil vom 30.03.2012 CS 12.1563, juris Rdnr. 9; Urteil vom 10.09.2012 - 10 CE 12.2125; Urteil vom 11.03.2010 - 19 CE 10.364, jeweils juris Rdnr. 3).
  • VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13

    Nachträgliche Verkürzung; Geltungsdauer; Scheitern der Ehe; eigenständiges

    vgl. ebenso zu § 30 Abs. 1 AufenthG: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 30. November 2012 - 10 CS 12.1563 -, juris, Rn. 5.

    Die Kammer kann dabei offen lassen, ob eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung mit Blick auf die durch Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geschützte Eheschließungsfreiheit überhaupt einen dringenden persönlichen Grund im Sinne der Vorschrift darstellt, vgl. grundsätzlich bejahend: BayVGH, Beschluss vom 30. November 2012 - 10 CS 12.1563 -, juris, Rn. 8, wenn nach der Eheschließung die eheliche Lebensgemeinschaft - wie offensichtlich auch hier - im Bundesgebiet geführt werden soll, oder ob in einem solchen Fall nicht von vornherein ein Daueraufenthalt beabsichtigt ist, der die Anwendung der Vorschrift ausschließt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2014 - L 15 AS 34/14
    Die bloße Absicht, die Ehe zu schließen, reicht deshalb, selbst wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Bestimmung nicht aus (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. September 2011- 10 CS 11.2004 und Beschluss vom 30. November 2012 - 10 CS 12.1563; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, § 27 AufenthG, Rn. 39).
  • VGH Bayern, 22.07.2014 - 10 ZB 14.621

    Darlegung der Zulassungsgründe; mehrfach begründetes Urteil; ladungsfähige

    Die bloße Absicht, die Ehe zu schließen, reicht, selbst wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesen Bestimmungen nicht aus (BayVGH, B.v. 30.11.2012 - 10 CS 12.1563 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG München, 12.02.2014 - M 25 K 13.5161

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Ehegattenaufenthaltserlaubnis nach Scheidung

    Die bloße Absicht, die Ehe zu schließen, reicht deshalb für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2011 - 10 CS 11.2004 - juris; B.v. 30.11.2012 - 10 CS 12.1563 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht